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   BFH, 18.03.1998 - IV B 50/97   

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https://dejure.org/1998,7132
BFH, 18.03.1998 - IV B 50/97 (https://dejure.org/1998,7132)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1998 - IV B 50/97 (https://dejure.org/1998,7132)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1998 - IV B 50/97 (https://dejure.org/1998,7132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Indentitätswechsel eines Steuerschulderns beim Wechsel der Gesellschaftsform von einer KG in eine OHG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuer-Meßbescheide nach Formwechsel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.06.1974 - II R 199/72

    OHG - Umwandlung - Identität der Gesellschaft - Grunderwerbsteuerbescheid -

    Auszug aus BFH, 18.03.1998 - IV B 50/97
    Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage, ob entsprechend dem zur Grunderwerbsteuer ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juni 1974 II R 199/72 (BFHE 113, 90, BStBl II 1974, 724) ein Gewerbesteuermeßbescheid auch dann wirksam ist, wenn er an die im Besteuerungszeitraum existierende KG und nicht an die im Zeitpunkt der Bekanntgabe durch formwechselnde Umwandlung entstandene OHG adressiert wird, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung.
  • BFH, 11.08.1993 - III R 83/89

    Nichtigkeit eines Bescheides zur Festsetzung des Meßbetrages der auf einen

    Auszug aus BFH, 18.03.1998 - IV B 50/97
    Der Fall ist -- worauf das Finanzgericht (FG) zutreffend hingewiesen hat -- insoweit dem des BFH- Urteils vom 11. August 1993 III R 83/89 (BFH/NV 1994, 263) vergleichbar.
  • BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05

    Gewinnfeststellung - Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters - Klagebefugnis

    Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die bloße Firmenänderung die Identität der Gesellschaft nicht berührt; sie ist deshalb --für sich genommen-- auch nicht geeignet, die inhaltliche Bestimmtheit eines Steuer- oder Feststellungsbescheids im Hinblick auf die Benennung des Inhaltsadressaten in Frage zu stellen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 1974 II R 199/72, BFHE 113, 90, BStBl II 1974, 724; BFH-Beschluss vom 18. März 1998 IV B 50/97, BFH/NV 1998, 1255).
  • BFH, 08.10.2004 - IV B 234/02

    Frage der Adressierung einer Betriebsprüfungsanordnung nach Wechsel der

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 18. März 1998 IV B 50/97 (BFH/NV 1998, 1255 unter 2.a) Zweifel daran geäußert, ob im Falle des Wechsels der Steuerschuldnerschaft, wie er beispielsweise beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen KG vorliegt, der fortgeführte Firmenname ausreicht, um sowohl das "alte" wie das "neue" Unternehmen als Adressaten eines Gewerbesteuermessbescheides zu bezeichnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 1031/01

    Aufhebung eines Kanalanschlussbeitragsbescheides durch Widerspruchsbescheid;

    BFH, Beschluss vom 18.3.1998 - IV B 50/97 -(juris); Urteil vom 17.7.1986 - V R 37/77 -(juris).
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